Strafrechtliche Compliance in der (oral)chirurgischen Praxis, insbesondere bei ambulanten Operationen in Vollnarkose
Eine medizinrechtliche Untersuchung (zahn)ärztlicher Verantwortungsbereiche an der Schnittstelle von (Oral)Chirurgie und Anästhesie auf der Basis (zahn)ärztlicher Pflichten zur Entwicklung von geeigneten strafrechtlichen Compliance-Instrumenten
Produktform: Buch
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, das strafrechtliche Risiko des (Oral)Chirurgen und des Anästhesisten bei der Durchführung von ambulanten Operationen in Vollnarkose durch die Erarbeitung geeigneter Compliance-Instrumente zu minimieren. Hierzu werden zunächst unter strafrechtlichen Gesichtspunkten (zahn)ärztliche Pflichten und Problemkreise analysiert. Bei der Erörterung der einzelnen Pflichten wird auf jeweils mit diesen im Zusammenhang stehende Sonderfragen eingegangen, wie z.B. videoassistierte Aufklärung und Aufklärung via Telefon und Skype, Facharztstandard bei der Aufklärung, geltender Fach(zahn)arztstandard für den Zahnarzt usw.
Im Anschluss werden die Verantwortungsbereiche von (Oral)Chirurg und Anästhesist abgegrenzt. Hierzu werden nach einer Erörterung von Inhalt und Reichweite des Vertrauensgrundsatzes auf die Sinnhaftigkeit des Abschlusses schriftlicher Vereinbarungen über die Zusammenarbeit von Operateur und Anästhesist eingegangen, die notwendige Ausstattung einer (oral)chirurgischen Praxis und der aus rechtlicher Sicht gebotene Ablauf von ambulanten Operationen in Vollnarkose sowie die Delegationsfähigkeit (zahn)ärztlicher Leistungen. Auf dieser Basis werden sodann Instrumente für die strafrechtliche Compliance in der (oral)chirurgischen Praxis entwickelt. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um das Arbeiten mit Checklisten, ein Protokoll über die gemeinsame Begehung einer (oral)chirurgischen Praxis zur Feststellung ihrer Eignung zur Durchführung ambulanter Operationen in Vollnarkose und ein juristisches Notfallmanagement-, Notfallpräventions- und Fehlermeidungssystem bei ambulanten Operationen in Vollnarkose (jNNF-System). Schließlich wird ein Vorschlag für eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit von (Oral)Chirurg und Anästhesist im ambulanten Bereich aus strafrechtlicher Sicht erarbeitet.weiterlesen
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