Mit 1.9.2019 ist das neue Studentenheimgesetz (BGBl I 2019/15) in Kraft getreten. Dieses trägt den Veränderungen im Bereich der Studierenden der letzten Jahrzehnte Rechnung, wie zB der stark gestiegenen Studierendenmobilität oder der wachsenden Anzahl von sog „gewerblichen“, also nicht-gemeinnützigen, Studentenheimbetreibern. Die Novelle soll Rechtssicherheit für die Bewohner von Studentenheimen und Klarheit für die Studentenheimbetreiber gewährleisten. Bernhard Tschrepitsch gibt Einblicke in den Entstehungsprozess des neuen Gesetzes und widmet sich mit praxisnahen Anmerkungen insb den Neuerungen durch die Novelle:
• Schließung des rechtlichen Schlupflochs zwischen Studentenheimgesetz und Mietrechtsgesetz
• Beseitigung der Doppelgleisigkeit von Heimstatut und Heimordnung
• Flexibilisierung der Vertragsdauer
• Regelung der Kaution
• Neuregelung des Schlichtungsverfahrensweiterlesen