Spätestens seit der Anwendungserlass zu § 153 AO unter Ziff. 2.6 darstellt, dass ein „innerbetriebliches Kontrollsystem“ (= Tax Compliance System) als Indiz angesehen werden kann, Vorsatz oder Leichtfertigkeit im Hinblick auf eine Steuerstraftat auszuschließen, ist es risikoreich, kein solches, auf das Unternehmen konkret zugeschnittenes System zu haben. Dies gilt um so mehr, als die digitale Außenprüfung inzwischen erweitert und konkretisiert wurde und weitere Sicherungsanforderungen geschaffen worden sind, wie z.B. die Kassensicherungsverordnung.
Neu in der 3. Auflage
–Aufbau der Compliance Struktur nach dem IDW-Standard PS 980.
–Tax Compliance in der Umstrukturierung mit Formulierungsvorschlägen für eine Compliance Richtlinie und Beispielplan.
–Sämtliche Neuerungen bei der Betriebsprüfung, insbesondere Verzögerungsgeld, Auskunftsverweigerungsrechte.
–Zertifizierte technische Sicherungseinrichtung.
–Handlungspotential in der Selbstanzeige und Betriebsprüfung.
–Verdeckte Gewinnausschüttung und Schenkung.
–Verschärftes Verschonungsregime bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, dort zusätzliche Erklärungspflichten.
–Neue grunderwerbsteuerliche Risiken.