Terrorismusbekämpfung und menschenrechtlicher Eigentumsschutz
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Im Bereich der internationalen Terrorismusbekämpfung hat sich ein Wandel der Sanktionspraxis der Vereinten Nationen vollzogen: Von kollektiven Sanktionen, meist in Form von Wirtschaftsembargos, wurde auf gezielte Sanktionen übergangen. Dadurch werden die Individualrechte des Betroffenen verstärkt in den Blick genommen. In der Praxis stellen sich für den Einzelnen vor allem Probleme der Rechtsschutzgewährung gegen eine Listung durch den Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen. Eine Aufnahme in die "Schwarze Liste" hat jedoch auch im Alltagsleben des Terrorverdächtigen erhebliche Auswirkungen. Besonders einschneidend ist dabei die Anordnung, sämtliche Konten und sonstiges Vermögen einzufrieren. Eine Teilnahme am sozialen Leben ist danach nur noch eingeschränkt möglich.
Die Arbeit untersucht die Grundlagen einer völker- und europarechtlichen Zulässigkeit solcher Maßnahmen gegen Einzelpersonen. Rechtsgrundlagen einer solchen Analyse finden sich sowohl im Europa- als auch im Völkerrecht. Ausgehend von dem bereits weit ausgeprägten Grundrechtsstandard der Europäischen Union ist dann auf die völkerrechtlichen Gewährleistungen eines Schutzes des privaten Eigentums einzugehen, das nicht mehr lediglich das Investitionsschutzrecht umfasst. Auch menschenrechtliche Normen und das humanitäre Völkerrecht lassen einen Schluss auf die Anerkennung eines solchen Rechts zu.weiterlesen
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