Trado atque dono
Die frühmittelalterliche private Grundherrschaft in Ostfranken im Spiegel der Traditionsurkunden der Klöster Lorsch und Fulda (750 bis 900)
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Anders als die kirchliche und königliche Grundherrschaft im Mittelalter gelten weltliche Besitzungen in der Forschung als rückständig und wirtschaftlich ineffizient. Auf der Grundlage von 71 Besitzbeschreibungen aus der urkundlichen Überlieferung der Klöster Lorsch und Fulda zwischen 750 und 900 n. Chr. erarbeitet Sebastian Freudenberg Einblicke in die Organisation privater landwirtschaftlicher Betriebe. Eine vorgelagerte Untersuchung der sprachlichen Eigenheiten der Textverfasser, ihrer gedanklichen Perspektive sowie zentraler Quellenbegriffe zeigt, dass der Besitz privater Grundherrn offenbar grundsätzlich in Herren- und Bauernland aufgeteilt war. Inhaltlich erweisen sich die meisten der bisherigen Vorstellungen zur privaten Grundherrschaft als fragwürdig: Weder die oft angenommene Zersplitterung des privaten Besitzes noch die Vermutung, Bauernstellen habe es vor 800 nur auf königlichen Ländereien gegeben, lassen sich nachweisen. Auch die Deutung so wichtiger Quellenbegriffe wie und muss neu aufgerollt werden. Das bisher unerschütterliche Vorurteil, die privaten Betriebe hätten sich grundsätzlich von königlichen und kirchlichen unterschieden, ist nicht zu halten.
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