Umwandlungssteuerrecht
Grundlagen für Studium und Steuerberaterprüfung
Produktform: E-Buch Text Elektronisches Buch in proprietärem
samtrechtsnachfolge, da die Ergebnisse hinsichtlich des übertragenen Vermögensteils - nen der Gesamtrechtsnachfolge entsprechen. Sonderrechtsnachfolge Die Fränzchen GmbH besitzt zwei selbstständige Teilbetriebe, einen Elektronikmarkt und eine Reparaturwerkstatt. Die Fränzchen GmbH entschließt sich, die Reparat- werkstatt auf die Metzger GmbH auszugliedern. Bei dieser Ausgliederung geht das Vermögen der Reparaturwerkstatt auf die übernehmende Metzger GmbH über. Die Metzger GmbH tritt in alle Rechte und Pflichten der Reparaturwerkstatt in einem Rechtsakt ein. Allerdings tritt sie in keine Rechte und Pflichten des Elektronikmarkts ein, da dieser Teil der Vermögensmasse nicht auf die Metzger GmbH übergeht. Es handelt sich daher um eine partielle Gesamtrechtsnachfolge. 1.2 Motive für eine Umwandlung Bei der Darstellung der Motive für eine Umwandlung muss beachtet werden, dass eine Vielzahl von Faktoren die Wahl der Rechtsform und der Unternehmensorganisation bee- flusst. Daher können auch für Unternehmen vergleichbarer Größe und Struktur unterschi- liche Rechtsformen vorteilhaft sein. Die Motive für eine Änderung der Rechtsform sind somit vielfältig und oftmals von den Präferenzen der Anteilseigner bzw. Gesellschafter abhängig. Darüber hinaus sind die Motive nicht statisch, sondern können sich insbesondere mit Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. An dieser Stelle werden einige allgemeine Kriterien aufgezählt, die bei der späteren Diskussion der einzelnen Um- 1 wandlungsarten näher bestimmt werden. Gründe für eine Umwandlung sind insbesondere: Gesellschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Motive: 2 Unterschiede zwischen Kapital- und Personengesellschaften:weiterlesen
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