Umwelt- und energierechtliche Aspekte in der Bauleitplanung – aktuelle Rechtsentwicklungen
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Den Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden ist als Planungsträgern für die städtebauliche Planung eine umfassende Aufgabenverantwortung für die nachhaltige städtebauliche Entwicklung zugeordnet. Sie sollen bei der Bauleitplanung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig eine angemessene Umweltvorsorge gewährleisten. Umwelt- und energiefachliche Aspekte prägen zunehmend die Praxis der städtebaulichen Planung und stehen zugleich in einem wechselseitigen Spannungsverhältnis, soweit durch die Bauleitplanung die Nutzung von Flächen oder Grundstücken für Anlagen der Erneuerbaren Energien gesteuert wird. Dabei treffen erfahrensmäßige und inhaltliche Planungsanforderungen aufeinander. Fehlerquellen für die Bauleitpläne resultieren vor allem aus der Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen strikten und abwägungsfähigen umweltfachlichen Anforderungen. Im vorliegenden Tagungsband, der anlässlich der am 18./19. März 2014 an der Technischen Universität Kaiserslautern unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit durchgeführten Fachtagung entstanden ist, werden sowohl grundlegend die Funktion der Bauleitplanung als umweltvorsorgende Planung als auch spezielle Themenfelder der Umweltvorsorge (Artenschutz, Bewältigung von Lärmproblemen und Störfallschutz) exemplarisch beleuchtet.weiterlesen
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