Ungestraft aus der Kirche austreten?
Der staatliche Kirchenaustritt in kanonistischer Sicht
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Wer vor einer staatlichen Behörde den Austritt aus der Kirche erklärt, gilt den deutschen Bischöfen und vielen Kanonisten als exkommuniziert.
Nach einem vom Papst approbierten Schreiben des Päpstlichen Interpretationsrates an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom März 2006 ist der staatliche „Kirchenaustritt“ nicht immer ein Kirchenabfall (c. 1117 CIC). Haben sich Kanonisten, kirchliche Verwaltungen und Gerichte geirrt? Versteht „Rom“ den deutschen „Kirchenaustritt“ nicht?
Ausgehend von der rechtsgeschichtlichen und statistischen Entwicklung des „Kirchenaustritts“ und seiner Motivation werden das staatliche und kirchliche Verständnis der Kirchengliedschaft dargestellt und Konsequenzen des „Kirchenaustritts“ im Staat und vor allem in der Kirche gemäß dem CIC/1983 und kirchlichem Partikular- und Arbeitsrecht analysiert.weiterlesen
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