Verfassungen versprechen Gerechtigkeit und Gleichheit. Als Grundlagendokument einer demokratischen Ordnung sollen sie damit eine rechtliche Antwort auf gesellschaftliche Ungleichheit geben. Ausgehend von diesem normativen Anspruch wird in drei Fallstudien zu Umverteilung, Anerkennung und Repräsentation rekonstruiert, wie ökonomische und geschlechtliche Ungleichheitsverhältnisse in der grundgesetzlichen Verfassungspraxis verhandelt werden. Dabei wird aufgezeigt, dass die Entwicklung einer verfassungsrechtlichen Sprache für die Adressierung struktureller Ungleichheit entscheidend mit dem methodischen Zugriff zusammenhängt. Während der tradierte Rechtsindividualismus zu systematischen Hürden führt, ermöglicht eine relationale Perspektive die Thematisierung gesellschaftlicher Ungleichheit als Verfassungsfrage.
Aufbauend auf ökonomiekritische Perspektiven und feministische Rechtskritiken entwirft die Autorin eine relationale Rechtsanalyse, die sowohl einen methodischen Analyserahmen für rechtswissenschaftliche Untersuchungen als auch ein Vokabular für gleichheitsorientierte Auslegungen des Verfassungsrechts zur Verfügung stellt.weiterlesen