Unterschiedliche Einordnungen der Stromspeicherung im Rahmen des deutschen Rechts
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Derzeit wird die Stromspeicherung im deutschen Energierecht in die bekannten Kategorien des Verbrauchs und der Erzeugung von Strom eingeteilt und nicht als eigenständige Tätigkeit aufgefasst. Vor allem europarechtliche Vorschriften schreiben jedoch ein anderes Verständnis der Speicherung vor, das diese als wirtschaftliche Einheit und eigene Marktrolle betrachtet. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit dieses Einheitsverständnis mit dem nationalen Rechtsrahmen vereinbar ist und welche Folgen die Anwendung eines solchen Verständnisses hätte. Hierfür werden die beiden Verständnisse gegeneinander abgegrenzt, ihre Auswirkungen auf die Rechtssicherheit miteinander verglichen und dargestellt, welches von ihnen vorzugswürdig erscheint.weiterlesen
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