Unterschiedliche Zollpräferenzen für unterschiedliche Entwicklungsländer
Zur Vereinbarkeit positiver Bedingungen in Allgemeinen Präferenzsystemen mit der WTO-Ermächtigungsklausel am Beispiel des APS Plus der EU
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Das WTO-Recht bietet Industrieländern die Möglichkeit, in ihren Allgemeinen Präferenzsystemen zusätzliche Zollvergünstigungen für Waren aus Entwicklungsländern an Bedingungen zu knüpfen, welche die Umsetzung völkerrechtlicher Entwicklungsstandards beinhalten. Folglich erfahren einige Entwicklungsländer eine bessere Zollbehandlung als andere. Das konfligiert mit einem Herzstück des GATT. Hedwig Kavasch untersucht in diesem Spannungsfeld die Vereinbarkeit des APS Plus mit der WTO-Ermächtigungsklausel. Anhand dieses Beispiels konkretisiert und systematisiert sie die Kriterien nach der Appellate Body-Rechtsprechung für die Vereinbarkeit konditionaler Zollpräferenzschemata mit dem Verbot, Unterkategorien der Entwicklungsländer zu diskriminieren. Die Autorin zeigt auf, wann Industrieländer, die mit tarifären Differenzierungen zwischen Entwicklungsländern die Durchsetzung außenpolitischer Eigeninteressen bezwecken, in justiziabler Weise die WTO-Ermächtigungsklausel verletzen.weiterlesen
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