Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Die Bestrafung von Rasern unter besonderer Berücksichtigung des § 315d StGB
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Das Phänomen des Rasens ist keine neue Erscheinung. Nicht jeder, der schneller als erlaubt fährt, ist schon ein Raser. Hinzukommen muss vielmehr, dass er durch sein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr andere bewusst in Gefahr bringt. In der jüngeren Vergangenheit haben verbotene Kraftfahrzeugrennen mehrfach tödliche Unfälle von Unbeteiligten zur Folge gehabt. Die Tatgerichte verurteilten nach der bisherigen Rechtslage regelmäßig wegen fahrlässiger Tötung zu einer überschaubaren Geldstrafe oder moderaten Bewährungsstrafe. Auch kam das verwirklichte Unrecht im Schuldspruch nicht angemessen zum Ausdruck. Weder die Angehörigen der Opfer noch die Öffentlichkeit waren damit befriedet. Aufgrund der erhöhten Sozialschädlichkeit verbotener Kraftfahrzeugrennen erschien es sinnvoll, den Täter härter bestrafen zu können als in den sonstigen Fällen der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr. Ein Regelungsdefizit der früheren Rechtslage zeigte sich auch, wenn es bei einem illegalen Rennen entweder zu keiner oder „nur“ zu einer konkreten Gefahr gekommen ist. Die rennspezifische Gefahr und das damit verbundene hohe Unfallrisiko bedurften daher dringendst einer angemessenen strafrechtlichen Reaktion. Es entbrannte eine Debatte über die Notwendigkeit einer Gesetzesreform. Die intensive mediale Berichterstattung führte letztlich zu einem kriminalpolitischen Reformdruck des über lange Zeit wissenschaftlich vernachlässigten Straßenverkehrsstrafrechts. Das Ergebnis ist der neue Straftatbestand des § 315d StGB, der im Oktober 2017 in Kraft trat. Die Analyse dieser Strafnorm steht im Fokus der Arbeit.weiterlesen
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