Kriminalisierung und Verfolgungspraxis im Nationalsozialismus
Produktform: Buch
Das Bestreben von Reichssicherheitshauptamt, Gestapo, Polizei und SS war es, die Kontakte zwischen Deutschen und den osteuropäischen Zwangsarbeiter:innen und Kriegsgefangenen auf das Allernotwendigste zu beschränken. Insbesondere sexuelle Kontakte zwischen deutschen Frauen und Osteuropäern sollten unterbunden werden und unterlagen drakonischen Strafen. Die Zeugung „unerwünschten“ Nachwuchses galt es im Sinne der Rassenideologie unbedingt zu verhindern.
Die Abschottung funktionierte in der Praxis nicht: Zu groß war die Zahl der Verschleppten, als dass sich jeder Kontakt verhindern ließ. Insbesondere in den ländlichen Regionen, wo viele Zwangsarbeiter:innen in der Landwirtschaft oder in kleineren Betrieben arbeiteten und nicht in großen Sammellagern untergebracht waren, kam es zu zahlreichen Begegnungen mit der Zivilbevölkerung und auch zu sexuellen Kontakten und Liebesverhältnissen. Es entwickelten sich aber auch alltägliche kameradschaftliche – ebenfalls verbotene – Beziehungen zwischen deutschen Frauen und ausländischen Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen.weiterlesen