Am 11. 6. 2010 trat das Darlehens- und Kreditrechtsänderungsgesetz – DaKRÄG – in
Kraft, mit dem die RL 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge in Österreich umgesetzt wird. Das Kernstück bildet das neue VerbraucherkreditG. Weiters erfolgen eine umfängliche Neuregelung des ABGB-Darlehensrechts sowie Anpassungen in mehreren Gesetzen, wie zB KSchG, MaklerG und BWG.
Der neue MKK enthält bereits eine ausführliche Kommentierung des VerbraucherkreditG sowie der ABGB-Darlehensbestimmungen unter Berücksichtigung der Materialien und der zugrundeliegenden RL, gibt aber auch Antwort auf die Frage der Anwendbarkeit alter Judikaturlinien.weiterlesen