Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen islamischer Erziehung in Privatschulen und Koranschulen in Deutschland
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Die juristische Dissertation befasst sich mit dem Bildungswirken von islamischen Vereinen und Gemeinden in Deutschland. Unter Zweiteilung des Bearbeitungsgegenstandes werden islamische Privatschulen im Sinne des Art. 7 Abs. 4 und 5 GG und sog. Koranschulen qualifiziert und juristisch in den Blick genommen.
Im Fokus steht das muslimische Kind mit seinem freiheitlichen Bildungs- und Schutzanspruch. Das verfassungsrechtlich garantierte Erziehungsrecht muslimischer Eltern (Art. 6 Abs. S. 1 GG) und der staatliche Bildungs- und Erziehungsanspruch (Art. 7 Abs. 1 GG) werden zueinander in Verhältnis gesetzt; dualistische Spannungen aufgezeigt und Lösungsansätze angeboten. Vor dem Themenhintergrund von Minderheitenschutz, Integration, staatlicher Neutralität, Pluralismus und Verfassungskonformität werden islamisch und grundgesetzlich formulierbare Erziehungs- und Bildungsziele umfassend erörtert.
Alles in allem wird gefragt, inwieweit der deutsche Staat für diese – einem gesellschaftlichen Bedürfnis folgende – Vielfalt von religiösen Erziehungs- und Bildungsinhalten offen zu sein hat; inwieweit dem Staat zum Schutz des religiösen Kindes Vorgaberechte und Interventionspflichten obliegen.
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