Vergewisserungen über Grundfragen kommunaler Selbstverwaltung
Produktform: Buch
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verhältnis von Art. 28 Abs. 2 GG zu den landesverfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantien in seinem viel beachteten Urteil vom 21.11.2017 neu ausgedeutet. Der Tagungsband beleuchtet dieses Urteil intensiv.
So geht es in den Beiträgen unter anderem um die Frage, ob Art. 28 Abs. 2 GG die Garantie einer finanziellen Mindestausstattung enthält und diese nicht unter einem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes, wie ihn manche Landesverfassungen explizit vorsehen, steht. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies mit seiner Grundsatzentscheidung vom 31.1.2013 angenommen und daraus Schlussfolgerungen für die Kreisumlagefestsetzung in materiell-rechtlicher und prozeduraler Hinsicht gezogen, die in späteren verwaltungsgerichtlichen Befassungen nach weitestgehender Auffassung fehlgedeutet, weil überdehnt worden sind.
Das föderalstaatliche Aufgaben- und Finanzierungssystem im Grundgesetz hat durch die Neuregelung der Art. 104b, 104c und 114 Abs. 2 GG im Sommer 2017 erneut massive Veränderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Kommunen erfahren. Dabei wirft die 2006 erfolgte Neukonzeption des Art. 84 GG in Verbindung mit den landesverfassungsrechtlichen Mehrbelastungsausgleichsregelungen immer noch vielfältige Fragen auf und beschäftigt die Rechtsprechung, insbesondere der Verfassungsgerichte der Länder, massiv. Auch dieser Gesamtkomplex wird in den Vorträgen umfassend durchleuchtet, zumal im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien vielfältige Neuregelungen – auch auf der Ebene des Verfassungsrechts – vorgesehen sind, die den 2017 eingeschlagenen Weg weiter vertiefen.
Schließlich wird die Frage aufbereitet und erörtert, warum es statt immer neuer Einwirkungsbefugnisse des Bundes gegenüber Kommunen und Ländern nicht zu der vom Grundgesetz als Lösungsansatz priorisierten Umverteilung von Steuerbeteiligungsquoten kommt.
Der Band liefert damit einen wichtigen Beitrag sowohl für die wissenschaftliche Aufbereitung dieser Fragestellungen wie für die praxisorientierte Lösung.weiterlesen
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