Vergütungsrecht der Schweizer Publikumsgesellschaften
GesKR-Kommentar zur Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV)
Produktform: Buch
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) am 1. Januar 2014 ist für Schweizer Publikumsgesellschaften erheblicher Handlungsbedarf entstanden. Statuten, Reglemente und Arbeitsverträge müssen in kurzer Zeit an die neuen Regeln angepasst werden. Zudem sind die Gesellschaften und ihre Organe mit neuen Pflichten und Risiken konfrontiert. Pünktlich auf die kommende Generalversammlungssaison vom Frühling 2014 legt die Schweizerische Zeitschrift für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht (GesKR) mit diesem Kommentar ein umfassendes Referenzwerk für den Praktiker vor. Die Autoren sind allesamt Professoren, Anwälte und Rechtsberater mit reicher Erfahrung in den betreffenden Rechtsgebieten, die in der täglichen Beratungspraxis bereits intensiv mit den neuen Bestimmungen konfrontiert und mit den sich gegenwärtig bei der Umsetzung stellenden Fragen bestens vertraut sind. In dem gegen 300-seitigen Werk werden die Bestimmungen der VegüV artikelweise kommentiert. Dabei wird sowohl eine rechtliche Analyse und Auslegung vorgenommen, wie auch konkreter Handlungsbedarf mit praxisorientierten Ratschlägen für die börsenkotierten Gesellschaften aufgezeigt. Das Buch richtet sich primär an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und andere Rechtsanwendende, ist aber aufgrund der verständlichen Sprache und dem auf die Beratung börsenkotierter Unternehmen und ihrer Organe ausgerichteten Konzept auch für Organpersonen, namentlich Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder und Revisoren sowie nicht zuletzt auch für Aktionäre und ihre Berater von grossem Nutzen. Angesichts des erheblichen Handlungsbedarfs im Rahmen der Umsetzung und Anwendung der neuen Verordnung und des forschen Tempos der Rechtsentwicklung befriedigt der neue Kommentar ein dringendes Bedürfnis nach einem Referenzwerk im Vergütungsrecht.weiterlesen