Nach Angaben der OECD erfolgt 60 % des internationalen Handels zwischen verbundenen Unternehmen. Die von ihnen für ihre konzerninternen Lieferungen festgelegten Verrechnungspreise sind nach einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young das wichtigste internationale steuerliche Problem. Für Einfuhren aus Drittländern sind sie in Deutschland eine zweischneidige Angelegenheit, da für die Erhebung des Zolls regelmäßig auch ein Zollwert zu ermitteln ist. Für die Steuer hoch und für den Zoll niedrig oder doch eine identische Bemessungsgrundlage? Die Anerkennung der Verrechnungspreise für konzerninterne Lieferungen für die Zwecke der Steuer und respektive zwischen verbundenen Personen für die Zwecke des Zolls erfolgt auf der Basis eines Fremdvergleichs. Diesem liegt im Steuer- und im Zollrecht das identische Leitbild zugrunde. Nach Angaben der Weltzollorganisation kann der Zollwert für über 95 % der Einfuhren in die Europäische Gemeinschaft nach der Transaktionswertmethode als Basismethode ermittelt werden. Diese beinhaltet auch ein Verfahren zur zollrechtlichen Anerkennung der Verrechnungspreise. Der Verfasser vergleicht die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für die Steuer und für den Zoll. Aus seinen Feststellungen leitet er für konzerninterne Lieferungen aus Drittländern nach Deutschland für die Steuer und den Zoll eine einheitliche Festlegung der Verrechnungspreise bzw. eine neue alternative (über-)Prüfung der Verrechnungspreise für steuerliche Zwecke ab.weiterlesen