Mit der ersten Föderalismusreform 2006 haben die Länder u.a. die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz im Hinblick auf das Versammlungsgesetz erhalten. Eigene Landesversammlungsgesetze wurden bisher jedoch nur in Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verabschiedet.
Die Synopse vermittelt übersichtlich Erkenntnisse zu den derzeit bestehenden Landesversammlungsgesetzen im Verhältnis zum Versammlungsgesetz des Bundes.
Tabellarisch werden die Regelungen der Landesversammlungsgesetze den jeweiligen Regelungen des Bundesversammlungsgesetzes satzweise, absatzweise oder blockweise zugeordnet. Diese Gegenüberstellungen lassen schnell erkennen, wo Übereinstimmungen und wo Unterschiede bestehen. Soweit landesgesetzliche Regelungen thematisch an mehreren Stellen zum Bundesversammlungsgesetz passen, wurde der jeweilige Gesetzestext mehrfach aufgeführt.
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