Versorgungsmanagement und Entlassmanagement
Eine Untersuchung zum Inhalt und Umfang von § 11 Abs. 4 SGB V und § 39 Abs. 1 Satz 4 bis 6 SGB V sowie deren Auswirkungen auf das Behandlungsverhältnis der gesetzlich Versicherten im Krankenhaus unter ausgewählten Fragen der Haftung im Bürgerlichen Recht
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Die Entlassung des Patienten aus der stationären Krankenhausbehandlung und dessen Anschlussversorgung sind der zentrale Anwendungsbereich für ein Versorgungsmanagement und ein Entlassmanagement. Die Kenntnis der damit verbundenen Rechte und Pflichten sind für eine rechtssichere Umsetzung unabdingbar. Der Verfasser untersucht hierzu die Vorgaben im SGB V. Meinungsstreite werden diskutiert, unter anderem zur Rechtsnatur der Norm des § 11 Abs. 4 SGB V und des § 39 Abs. 1 Satz 4 bis 6 SGB V. Dabei wird ein neuer Ansatz zur Lösung des streitigen Verhältnisses zwischen den Ansprüchen auf Versorgungs- und auf Entlassmanagement vorgestellt. Das Werk beinhaltet zudem die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der sachgerechten Anschlussversorgung, die Ermittlung der verpflichteten Leistungserbringer und Leistungsträger sowie die Erörterung der Dispositionsbefugnisse der Versicherten und der Anwendung der Vorgaben auch bei ambulanter Krankenhausbehandlung. Rechtswege zur Durchsetzung sich aus diesen Normen ergebender Leistungspflichten und von Schadenersatzansprüchen werden aufgezeigt. Zudem wird unter ausgewählten Fragen die Haftung für Pflichtverletzungen beim Versorgungs- bzw. Entlassmanagement am Maßstab des BGB und der daraus resultierenden Sorgfaltsanforderungen betrachtet. Darin enthalten sind eine Bewertung der normativen Wirkung des DNQP-Expertenstandards „Entlassungsmanagement in der Pflege“ und Vorschläge zur Anpassung der AVB der Krankenhäuser zu den Entlassungsbedingungen. Die Abhandlung verknüpft dabei die juristischen Vorgaben und die medizinisch-pflegerischen Verfahrensansätze („Case-Management“) und Organisationsmodelle. Das Buch gibt auch Antwort darauf, ob die §§ 11 Abs. 4, 39 Abs. 1 Satz 4 bis 6 SGB V als Schutzgesetze zu bewerten sind und welche Amtspflichten sich aus diesen Normen ableiten. Betrachtungen zu einzelnen Haftungs- und Regressfragen im Arbeits- und Sozialrecht runden das Thema ab. Dabei werden für Krankenhäuser, Krankenkassen und Versicherte auch Kostenrisiken und Erstattungsansprüche problematisiert. Das Thema ist von einer dichten Abfolge legislativer Maßnahmen geprägt, die in einem Überblick über die gesetzgeberische Historie zusammengefasst sind und mit einem Ausblick auf die Änderungen durch das 2015 in Kraft getretene GKV-VSG schließen.weiterlesen
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