Die Ausgabe folgt der 2. englischen Auflage von 1790, erweitert um einige Texte, die Bentham für sie vorsah, die aber nicht mit ihr erschienen.
Wie Johann August Eberhard in seinem Vorwort zur ersten deutschen Ausgabe von 1788 schrieb, übernimmt diese Schrift die "Verteidigung einer Sache, über die man längst abgeurteilt zu haben scheint". Ein Wort, das wie die Schrift selbst, an Aktualität nichts verloren hat.weiterlesen