Verträge zugunsten Dritter (§§ 881, 882 ABGB) finden sich in vielen wirtschaftsrelevanten Rechtsbereichen, zB im Versicherungsrecht (Lebensversicherung), in Gesellschaftsverträgen, bei Frachtverträgen, betrieblich organisierter Interessenvertretung, im Sozialhilferecht oder im Eltern-Kind-Verhältnis. Darüber hinaus eignet sich der Vertrag zugunsten Dritter auch als Kreditsicherungsmittel. Die vorliegende Arbeit bietet die erste umfassende Untersuchung dieses Rechtsinstituts.
Behandelt weden insb folgende Themen:
– Echter und unechter Vertrag zugunsten Dritter
– Abgrenzung zur Anweisung
– Widerrufsmöglichkeit
– Formmängel und Heilung
– Ausübung von Gestaltungsrechten
– Schadenersatz- und Bereicherungsrecht
– Insolvenzrechtliche Stellung des Dritten
– Anfechtung der Begünstigung
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