Der Band befasst sich mit einem der größten Probleme des modernen Investitionsschutzes: der Abgrenzung von entschädigungs¬pflichtigen und entschädigungsfreien staatlichen Eingriffen in privates Eigentum. Bisher wurde diese Abgrenzung anhand einer Vielzahl von Kriterien und Fallgruppen vorgenommen. Das Ergebnis der Abgrenzung schien daher oft dem Judiz des entscheidenden Spruchkörpers überlassen. Der Verfasser entwickelt in seiner Dissertation abstrakte Kriterien für diese Abgrenzung und bietet damit klare Leitlinien für eine Entscheidung.
Der Autor kommt ferner zu dem Schluss, dass die bisherige, historisch gewachsene Dogmatik des Investitionsschutzrechts den aktuellen Problemen des Investitionsschutzes nicht mehr gewachsen ist. Auf Basis der historischen und der aktuellen Rechtsprechung des Investitionsschutzrechts entwirft der Verfasser eine neue Systematik der Eigentumsgestaltungsmittel des Völkerrechts. Er kommt zu dem Ergebnis, dass diese neue Systematik die bisherigen Entscheidungen des Investitionsschutzes besser erklären kann.
Ferner zeigt eine Prüfung dieser neuen Systematik anhand der wirtschaftlichen und politischen Fragestellungen des Investitionsschutzes nach Ansicht des Autors, dass das neue System einen besseren Interessenausgleich zwischen kapitalimportierenden und kapitalexportierenden Staaten ermöglicht.
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