Die Wasserschutzpolizei des Deutschen Reiches wurde bereits wenige Tage nach Beginn des deutschen Überfalls auf Polen nach dort entsandt. Mit Fortgang des Krieges fanden sich deutsche Wasserschutzpolizisten in nahezu allen von den deutschen Truppen besetzten Ländern wieder.
Neben „klassischen“, also schifffahrtsbezogenen Aufgaben, wurde die Wasserschutzpolizei allerdings auch – und im Bereich von Weißrussland und der Ukraine überwiegend – zur Bekämpfung von „Partisanen“ eingesetzt. Dass solche Einsätze nicht nur durch Polizeibataillone oder Kräfte der SS und des SD, sondern auch durch die Wasserschutzpolizei durchgeführt wurden, ist daher insbesondere bei dem SW.-Kommando „Dnjepr“ durch Beurteilungsaussagen für den Komman¬deur des Kommandos, durch den Inhalt von Ordensvorschlägen für ehemalige Angehörige des Kommandos, durch Berichte in der damaligen Fachzeitschrift „Die Deutsche Polizei“ und durch Erkenntnisse hinsichtlich des Massakers in dem weißrussischen Dorf Wulka, sicher belegt.
Zweifelsfrei belegt sind darüber hinaus die Erschießung von 23 Dorf¬bewoh¬nern und eines Partisanenangehörigen in dem serbischen Dorf Velico-Gradiste durch Angehörige der SW.-Flottille „Serbien“ sowie die Erschießung von zehn niederländischen Bürgern in dem kleinen Ort Doniaga durch Angehörige des SW.-Kommandos „IJsselmeer“.
Damit muss festgestellt werden, dass auch die Wasserschutzpolizei während des 2. Weltkriegs Kriegsverbrechen begang¬en hat. Auch die damalige Wasserschutzpolizei war, ebenso wie andere Sparten der Polizei, durch das NS-Regime zur Durchführung staatlich gewollter Verbrechen instrumentalisiert worden. Sie war damit ebenfalls eine Stütze des verbrecherischen Systems.
Mit der vorliegenden Arbeit wurde dieses Thema – soweit bisher bekannt – erstmals im deutschsprachigen Raum aufgearbeitet.weiterlesen