Von bilateralen Schieds- und Investitionsgerichten zum multilateralen Investitionsgerichtshof
Optionen für die Institutionalisierung der Investor-Staat-Streitbeilegung
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Ein neuer Multilateral Investment Court (MIC) soll die Antwort auf die in den vergangenen Jahren vor allem im Zusammenhang mit CETA und TTIP geäußerte Kritik am internationalen Investitionsschutzrecht im Allgemeinen und an der ad hoc Schiedsgerichtsbarkeit zwischen Investoren und Staaten im Besonderen geben. „Eckpunkte“ eines solchen ständigen Gerichtshofs sind dessen streng rechtsstaatliche Ausgestaltung, wozu höchste Anforderungen an das richterliche Ernennungsverfahren ebenso zählen wie an die persönliche Integrität, Unabhängigkeit und Qualifikation der Richterinnen und Richter. Auch eine mögliche Kostenreduktion für alle Beteiligten sowie Transparenzgesichtspunkte, Aspekte der Einheitlichkeit der Rechtsprechung sowie eine effektive Vollstreckbarkeit von Entscheidungen finden Beachtung. Die vorliegende „MIC-Machbarkeitsstudie“ soll zu einer breiteren Diskussion der Ausgestaltungsmöglichkeiten eines solchen neuen internationalen Spezialgerichtshofes für Investitionsschutzangelegenheiten beitragen.weiterlesen
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