Von der Allegorie zur Empirie
Natur im Rechtsdenken des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit
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Die Beiträge des Tagungsbandes arbeiten erstmals heraus, wie sich um 1600 an den Universitäten ein vom Menschen und einer Naturstandsfiktion ausgehendes, jüngeres Naturrechtsdenken entwickelte. Die Bezüge zu älteren Traditionssträngen der Theologie, in der ein System des 'ius naturae' nicht ohne Gottesbezug auskam, wie auch zu den pragmatischen Ansätzen des 'ius naturale' der römischrechtlich wie kanonistisch argumentierenden Juristen bildeten für die neuen Rechtstheologen und Rechtsphilosophen einen kanonisierten Argumentationshintergrund, von dem sie sich aber auch abzusetzen suchten. Bei überraschenden personalen wie inhaltlichen Verschränkungen wurden in der langen Übergangszeit vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit gemeinsame Problemkreise bearbeitet, wie die Frage der Mensch-Tier-Differenz oder die Bedeutung des sozialen Zusammenlebens, sowie der Bedeutung von abgeschiedenen Orten, häufig Inseln, die den Experimentalcharakter fiktiver bzw. utopischer Gesellschaftsordnungen unterstrichen. In der Form derartiger utopischer Gesellschaftsentwürfe wurden die rechtlichen, philosophischen und theologischen Konzepte dann in eine breitere europäische Leseröffentlichkeit vermittelt.weiterlesen
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