Vorstandshandeln aufgrund anfechtbarer oder bereits angefochtener Hauptversammlungsbeschlüsse
Eine Untersuchung der Ausführungspflicht während der Schwebezeit
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, die anfechtbar sind oder bereits angefochten wurden, werden in der rechtswissenschaftlichen Literatur verbreitet als „vorläufig wirksam“ bezeichnet. Unklar ist jedoch, was genau dies bedeutet und welche Folgen daraus für den Vorstand resultieren. Infolgedessen liegt aus der Sicht des Vorstands der Aktiengesellschaft, der gemäß § 83 Abs. 2 AktG grundsätzlich zur unverzüglichen Ausführung solcher Beschlüsse verpflichtet ist, die zu ihrer Wirksamkeit noch der tatsächlichen oder rechtsgeschäftlichen Umsetzung bedürfen, eine unklare Rechtslage vor. Während der Schwebezeit kann der Vorstand den bereits gefassten Beschluss zwar nicht gänzlich ignorieren, jedoch erscheint es ebenso verfehlt, den Vorstand dazu zu zwingen, einen Beschluss umzusetzen, der mit einiger Wahrscheinlichkeit im Wege der Anfechtung aufgehoben wird und infolgedessen sehenden Auges eine teure Rückabwicklung zu begründen. Der Untersuchungsgegenstand dieser Studie erfasst daher speziell die Pflichtenstellung des Vorstands einer Aktiengesellschaft im Hinblick auf dessen Ausführungspflicht bei anfechtbaren oder bereits angefochtenen Hauptversammlungsbeschlüssen. Die Verfasserin untersucht den Schwebezustand, in dem sich ein anfechtbarer Hauptversammlungsbeschluss während der einmonatigen Anfechtungsfrist sowie nach erfolgter Anfechtung befindet. Anhand der Untersuchungsergebnisse und unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien erarbeitet die Verfasserin abschließend Handlungsempfehlungen für den Vorstand, um der unklaren Rechtslage entgegenzuwirken.weiterlesen
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