Mit der Aufnahme von zehn neuen Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2004 schlägt die Europäische Union ein neues Kapitel in ihrer Geschichte auf. Allerdings stellt die Erweiterung eine gewaltige Herausforderung für alte und neue EU-Mitglieder dar. Die Schaffung des Gemeineuropäischen Privatrechts, des ius commune (privatum) Europaeum, stellt eine der größten Herausforderungen für das zusammenwachsende Europa dar. Vorbedingung dafür ist auch die gründliche Aufarbeitung der gemeinsamen historischen Wurzeln der Privatrechtsordnungen der Staaten Europas. Die Grundlage des Privatrechts in Europa bildet in erster Linie das römische Recht, welches im Mittelalter und in der Neuzeit in den meisten europäischen Ländern Jahrhunderte lang kontinuierlich angewandt wurde. Auch in der Gegenwart ist das Privatrecht der meisten europäischen Staaten wesentlich vom römischen Recht geprägt. Die heute noch lebendigen römischrechtlichen Traditionen stellen folglich einen festen Bestandteil der europäischen kulturellen Identität dar. Aus dieser Erkenntis heraus konzentriert sich der Autor in seinem Werk auf das Fortwirken des römischen Rechts.
weiterlesen