Das Einschließen von als unzuverlässig geltenden Personen dient auch aktuell mindestens zwei unterschiedlichen Zwecken: es gewährleistet den repressiv-disziplinierenden Zugriff auf die jeweiligen Insassen und produziert dergestalt, mittels Mauern und Zäunen, für den äußeren Betrachter, erst überhaupt die Existenz „abweichender“ sozialer Gruppen. Die Möglichkeiten einer angemessenen psychosozialen Unterstützung von solchen totalen Institutionen Betroffenen war und ist prekär bis unmöglich. Im Gegenteil: Die Erfahrungen mit Medikamentenexperimenten in deutschen Kinderheimen bis in die achtziger Jahre oder mit der Vergabe von Beruhigungsmitteln in Abschiebegefängnissen, aber auch die Aufgabe jeglicher diesbezüglicher professioneller Standards in der Betreuung von Personen in Ankerzentren und Flüchtlingsunterkünften machen deutlich, dass das Weg- und Einschließen von Menschen auch aktuell immer noch mit Prozessen der Dehumanisierung und Verdinglichung einhergehen.weiterlesen