Wem gehört die Paulskirche?
Produktform: Buch
Die Revolution von 1848 war ein europäisches Ereignis.
Mit der Paulskirche stand in Frankfurt ein Holzpferd auf einsamer Flur, während die dazugehörigen Karussells sich in Wien und Berlin drehten.
Auch für Zeitgenossen wenig überraschend einigte sich die Honoratioren-Versammlung im protestantischen Gotteshaus auf das von London inspirierte Modell einer konstitutionellen Monarchie.
Den von der Vorstellung einer Volkssouveränität getragenen bürgerlichen Revolutionen in Amerika und Frankreich trat man mit einer spießbürgerlichen Melange aus Angst und Verachtung entgegen.
In der Urkunde zur Grundsteinlegung anlässlich des Wiederaufbaus im März 1947 heißt es: „Heute beginnen wir mit dem Wiederaufbau der Paulskirche. Sie wurde zerstört, weil wir die sittlichen Gesetze missachteten.“ In der Folge wurde das behutsam wiederhergestellte Baudenkmal zum Zeichen eines bewussten Umgangs mit den Folgen des Kulturbruchs der Nazi-Barbarei. Dies vergessen zu machen, waren die Vertreter eines „Rückbaus“ allzeit bemüht.
Hinter dem eleganten Homburger der Rekonstruktion lugen auch hier wieder die Eselsohren der Restauration hervor. Die aktuell weitgehend ebenso ahistorische wie provinzielle Debatte um das architektonisch missratene Kirchlein weckt dann doch die Erinnerung an den Soziologen Max Weber. Der hatte bereits in vertrautem Kreis immer mal wieder darauf hingewiesen, es sei „das nationale Unglück Deutschlands, daß man noch nie einen Hohenzollern geköpft hat.“
Im Vergleich dazu, hat die Tatsache, dass die vielbesungene „Paulskirchenverfassung“ (aufgrund unaufschiebbarer Bauarbeiten) eben gerade nicht dort, sondern in der benachbarten Deutschreformierten Kirche am Kornmarkt verabschiedet wurde, nur anekdotischen Charakter.weiterlesen