Die Polizei ist wegen ihrer Aufgaben, Befugnisse und Strukturen eine ›besondere‹ gesellschaftliche Institution. Ebenfalls ›besonders‹ – nämlich besonders groß – ist daher die Bedeutung, die eine angemessene Bearbeitung der in ihr auftretenden Fehler, Probleme oder Missstände hat. Eine solche Bearbeitung ist ohne die Aufdeckung und Kommunikation ihrer Anlässe aber kaum denkbar. Da dieses Offenbarwerden nicht selten nur in einer Weise geschehen kann, die als Whistleblowing bezeichnet wird, ist es für eine funktionsadäquat und verantwortlich operierende Polizeiinstitution unabdingbar, solche Hinweismöglichkeiten zu bieten.
Der vorliegende Band geht diesen Zusammenhängen nach und zeigt dabei auf, dass und warum die Polizei auch deshalb ›besonders‹ ist, weil sie Whistleblowing de facto vielfach erschwert – vermutlich mehr, als das auch in anderen Organisationen geschieht. Auf der Basis des systematisch ausgewerteten empirischen Forschungsstandes gehen die Beiträge diesen Mitteilungshürden nach, um darüber nach Stellschrauben zu suchen, an denen sich manche Barriere womöglich graduell absenken lässt.weiterlesen