Widersprüche beim strafrechtlichen Lebensschutz?
Überlegungen zu einem konsistenten strafrechtlichen Schutz des Lebens vorgeburtlich in vitro, vorgeburtlich in utero, bei Sterbehilfe und bei der Hilfe zur Selbsttötung
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Ist strafrechtlicher Lebensschutz in vitro, in utero und bei Sterbehilfe konsistent möglich? Bei der Gegenüberstellung von Strafrechtsschutz und Schutzunvollständigkeit in diesen Gefährdungssituationen erscheinen der "mit Nidation" eingeforderte Lebensschutz durch die straffreie Zulassung von Schwangerschaftsabbrüchen ebenso widersprüchlich wie Beschränkungen der Fortpflanzungs- und Forschungsinteressen der in vitro nur gegen Manipulation geschützten Embryonen. Am Lebensende scheint § 217 StGB Entwicklungen zur Stärkung der Patientenautonomie widersprüchlich zu verkehren. Während bisherige Ansätze in den Gefährdungssituationen ansetzen, zeigt Liane Wörner, dass die angeblichen Widersprüche auf faktisch unvollständigen Regelungen oder dogmatischen Konstruktionen beruhen. Letztere erlauben sachliche Schutzunterschiede, wenn man die Zumutbarkeit als Prinzip zur Begrenzung von Schutzpflichten im Strafrecht anerkennt.weiterlesen
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