Die Thematik der Staatsleitungs- oder Regierungsreform im Bund - ein Dauerbrenner seit Jahrzehnten - beschäftigt einmal mehr den Bundesrat, die eidgenössischen Räte sowie eine weitere politische Öffentlichkeit. Das Geschäft ist an sich seit 15 Jahren im Parlament pendent, ruhte aber nach der Rückweisung der letzten Reformvorschläge des Bundesrates durch die Bundesversammlung im Juni 2004. Der Bundesrat unterbreitete im Oktober 2010 neue Vorschläge, die nun in der Bundesversammlung zur Beratung und Entscheidung anstehen. Die Darlegungen des Autors widmen sich schwergewichtig dem Reformbedarf, den Reformzielen und Reformpfaden sowie den Chancen einer Staatsleitungsreform. Sie möchten einen Beitrag zur weiterführenden Diskussion leisten, wobei im Lichte der bisherigen Bestrebungen auch ein besonderes Gewicht auf den institutionellen Sonderfall 'Bundesrat', auf die veränderten Bedingungen des Regierens heute und auf wesentliche Voraussetzungen des Funktionserfolges einer Kollegialregierung gelegt wird. Die Studie kommt zum Schluss, dass eine Regierungsreform dringend notwendig ist, jedoch mit Vorteil als gestufter Prozess angegangen werden sollte. In einer ersten Phase sind alle Verbesserungen auszuschöpfen, die das geltende Verfassungsrecht eröffnet, um dem Vorrang der strategischen Regierungspolitik Nachachtung zu verschaffen. In einem zweiten Schritt geht es um strukturelle Veränderungen: Die Regierungsverantwortung ist auf mehr Köpfe zu verteilen, die Leitung des Bundesratskollegiums muss nachhaltig verstärkt sowie die starre Verknüpfung von Kollegialprinzip und Departementsleitung gelockert werden. Unabdingbar erscheint eine Auseinandersetzung mit dem Grundkonsens, der eine wesentliche Voraussetzung jeder funktionierenden Kollegialregierung bildet.weiterlesen