Windenergie und Netzausbau im Planungsrecht
Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster am 6. September 2012
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Die Bundesregierung hat den stufenweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen mit dem Ziel, den Strom in Deutschland bis zum Jahre 2020 knapp zur Hälfte und bis zum Jahre 2050 nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Die Nutzung regenerativer Energien, insbesondere der Windenergie, macht einen Stromnetzausbau notwendig. Der flächenintensive Ausbau der Windkraftanlagen sowie der beschleunigte Netzausbau stellen besonders die Raumordnung und die Bauleitplanung vor neue Herausforderungen. Das Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung widmete sich den damit verbundenen Rechtsfragen. Das Zentralinstitut für Raumplanung macht traditionsgemäß mit dem vorliegenden Tagungsband sämtliche Vorträge und die Zusammenfassungen der Diskussionen der Veranstaltung am 6. September 2012 der interessierten Öffentlichkeit zugänglich.weiterlesen
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