Zugang zu Daten nach europäischem Kartellrecht
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Durch den Einsatz neuer Technologien im Rahmen der Digitalisierung fallen immer mehr Daten an, die sich bei wenigen Unternehmen konzentrieren. Datenmonopole entstehen, was nachhaltige Auswirkungen auf das Wettbewerbsgeschehen haben kann. Einem von den Daten abhängigen Unternehmen kann ohne Datenzugang ggf. die Teilnahme am Wettbewerb vorenthalten bleiben. Wie kann das europäische Kartellrecht auf solche Datenakkumulationen reagieren? Folgt aus dem Missbrauchsverbot des Art. 102 AEUV ein Recht auf Datenzugang für Wettbewerber – ähnlich wie bei immateriellen Schutzrechten eine Zwangslizenz? Stefan A. Schmidt analysiert, bei welchen Marktgegebenheiten negativen Konzentrationstendenzen mit einem Datenzugang begegnet werden kann und wann ein solcher Zugang aufgrund der wettbewerblichen Situation oder aufgrund anderer negativer Auswirkungen, z.B. datenschutzrechtlicher Natur, versagt werden sollte. Dazu gibt der Autor einen ersten Ausblick auf die Datenzugangsregeln der 10. GWB-Novelle.weiterlesen
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