Am Beispiel der Mitglieder des Lehrkörpers von Fachhochschulen
Produktform: Buch
Das FHStG regelt nicht die Frage, in welcher Rechtsform die Mitglieder des Lehrkörpers für einen Fachhochschulstudiengang bzw eine Fachhochschule tätig sind. Aufgrund der privatrechtlichen Natur der Erhalterstruktur in Österreich - vorwiegend in der Form der GmbH, aber auch Vereine oder Privatstiftungen sind möglich - muss im Rahmen der Gestaltung der wechselseitigen beschäftigungsrechtlichen Beziehungen auf das Instrumentarium des privaten Arbeitsrechts zurückgegriffen werden. Dabei treten zahlreiche Probleme hervor. Das Buch beschäftigt sich mit dem gesamten Spektrum der befristungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des innerstaatlichen Rechts, der Judikatur des OGH und des EuGH unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsvertragsbefristungsrichtlinie 1999/70/EG. Es wird untersucht, inwieweit der österreichische Gesetzgeber die europarechtlichen Vorgaben umgesetzt hat bzw welche Umsetzungsdefizite bestehen. Eine Untersuchung des FHStG zeigt, dass das FHStG als befristungsfreundliche Norm betrachtet werden kann, wobei diese Befristungsfreundlichkeit ihre sachliche Begründung in der speziellen Aufgabenstellung eines Lehrkörpermitgliedes einer Fachhochschule findet.weiterlesen