Zurechnungsfragen der Anstiftung im System strafbarer Beteiligung
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Mit dieser Arbeit wird die Thematik der Anstiftung umfassend behandelt. Die Kernfrage mutet simpel an: Was heißt „anstiften“? Das StGB umschreibt die Anstiftungshandlung lediglich als ein „Bestimmen“ und verzichtet auf eine Aufzählung bestimmter Anstiftungsmittel. Ein Hinweis für die Auslegung liefert die hohe Strafdrohung der Anstiftung: Der Anstifter wird, obwohl er an sich „nur“ ein Teilnehmer ist, nach dem Täterstrafrahmen beurteilt. Anders als dem Gehilfen kommt ihm keine Strafmilderung zugute.
Bei der Anstiftung handelt es sich somit um eine Teilnahmeform mit erhöhter Strafwürdigkeit. Das hat zur Folge, dass nur solche Tatveranlassungen als Anstiftung zu qualifizieren sind, die einerseits einem Vergleich mit der Täterschaft standhalten, sich andererseits aber auch gegenüber der Gehilfenschaft durch ein Unrechts“mehr“ auszeichnen. Diesen im Gesetz selbst angelegten Vorgaben werden sowohl die Rechtsprechung als auch die meisten Auffassungen in der Lehre nicht gerecht. Es gilt deshalb, präzisere Kriterien für die Anstiftungshandlung zu entwickeln. Tatveranlassungen, welche die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllen, sind entweder der Gehilfenschaft zuzuweisen oder müssen straflos bleiben.
Das Werk richtet sich an Wissenschaftler sowie an Praktiker aus den Bereichen Justiz, Strafverfolgung und Strafverteidigung.weiterlesen
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