DEUBNER Mandanten Information: Grundsteuerreform - jetzt besteht Handlungsbedarf für jeden Grundbesitzer!
Grundbesitzer müssen jetzt tätig werden, auch wenn die neue Grundsteuer erst in 2025 fällig wird. Denn ab Januar 2022 gelten die neuen Regeln, wonach alle Grundstücke (ob bebaut oder nicht) neu bewertet werden müssen. Hierfür müssen sogenannte Feststellungserklärungen eingereicht werden.
Grundbesitzer müssen jetzt tätig werden, auch wenn die neue Grundsteuer erst in 2025 fällig wird. Denn ab Januar 2022 gelten die neuen Regeln, wonach alle Grundstücke (ob bebaut oder nicht) neu bewertet werden müssen. Hierfür müssen sogenannte Feststellungserklärungen eingereicht werden.
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