Das Westmünsterland vor 200 Jahren
Vorwort: Als im Jahre 1802 das Fürstentum Salm, letztlich eine Gründung von Napoleons Gnaden, entstand, erhielt ein Gebiet des westlichen Münsterlandes erstmals eine staatliche, wenn auch nur wenige Jahre dauernde Selbstständigkeit. Weitgehend umfasste das Fürstentum, das sich aus den ehemals münsterischen Ämtern Ahaus und Bocholt zusammensetzte, den heutigen Kreis Borken, wie er bei der nordrhein-westfälischen Gebietsreform 1975 entstanden ist. Nicht zum Kreis Borken zählen heute die damals zum Fürstentum gehörende Herrlichkeit Ostendorf mit dem Dorf Lippramsdorf undd den Bauerschaften sowie die ehemalige Herrlichkeit Lembeck, mit Ausnahme des Gebiets von Dorf und Bauerschaft Erle. Dagegen gehören dem heutigen Kreis Borken an: zunächst die beiden damaligen der Form nach selbststänigen Herrschaften Anholt und Gemen. Erstere war seit 1652 durch Einheirat im Besitz der Herren von Salm, später von Salm-Salm, und letztere seit 1806 im Besitz des Hauses Salm-Kyrburg. Beide waren sie nicht in das den beiden Herrschaftshäusern gehörende Fürstentum Salm integriert worden. Ferner rechnen zum heutigen Kreis Borken die um 1800 zum münsterischen Amt Horstmar zählenen Dörfer und Kirchspiele Asbeck, Eggerode, Epe, Heek, Legden, Nienborg und Schöppingen sowie das Wigbold Gronau. So dürfte der heutige Kreis Borken, der allgemein das Westmünsterland repräsentiert, etwas größer sein als das ehemalige Fürstentum Salm. .....weiterlesen