Auf knappen und doch umfassenden vier Seiten erfahren Ihre Mandanten
- welche Pflichten die neuen Gesetze zur Erdgas-Wärme-Soforthilfe, Kohlendioxidkostenaufteilung, Strompreisbremse und Erdgas-Wärme-Preisbremse für sie als Vermieter bringen und
- wie und bis wann sie diese konkret in die Praxis umsetzen müssen.
Dazu beleuchtet die „Mandanten-Information: So setzen Sie als Vermieter die Neuerungen bei den Gas-, Wärme- und CO2-Kosten richtig um“ die folgenden Punkte:
Dezember-Soforthilfe für 2022
- To-dos für Sie als Vermieter
- Regelfall: Laufende Mietverhältnisse ohne krisenbedingte Erhöhung der Vorauszahlungen
- Sonderfälle: Laufende Mietverhältnisse mit erhöhten Vorauszahlungen und neue Mietverhältnisse
- Informationen, die Sie an Ihre Mieter weitergeben müssen
CO2-Kostenaufteilung ab 2023
- Kostenaufteilung bei Wohngebäuden
- To-dos für Sie als Vermieter
- Kostenaufteilung bei Nichtwohngebäuden
Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse ab 2023
Härtefallregelungen für andere Heizstoffe
Unter diesen Umständen wird es kaum noch möglich sein, die Abrechnungen einfach zu gestalten. Die per se streitanfällige Thematik wird noch komplizierter. Helfen Sie den Vermietern unter Ihren Mandanten, unnötige Abrechnungsfehler und Streit mit den Mietern zu vermeiden, und geben Sie ihnen unsere brandneue „Mandanten-Information: So setzen Sie als Vermieter die Neuerungen bei den Gas-, Wärme- und CO2-Kosten richtig um“ an die Hand!
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