Mit der Mandanteninformation zum Jahresende 2024 bereiten Sie Ihre Mandanten optimal auf den Jahreswechsel vor. Auf 16 mandantengerecht formulierten Seiten informieren Sie über wichtige Neuregelungen, Fristen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. So bieten das geplante Jahressteuergesetz 2024 ebenso wie das Steuerfortentwicklungsgesetz (Jahressteuergesetz II) einige steuerliche Erleichterungen, die Ihre Mandanten kennen sollten. Die Redakteure vom Deubner Verlag haben uns für Sie durch die 369 Seiten dieser Gesetzentwürfe mit unzähligen Einzelmaßnahmen gearbeitet und u.a. diese Themen aufbereitet:
- Änderungen beim Einkommensteuertarif
- Buchwertübertragung bei Schwesterpersonengesellschaften
- Erhöhung der Betragsgrenzen für Sammelposten
- Kleinunternehmerregelung: Vereinfachung mit einem „Aber“
- Verlängerung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten
- Vereinfachungen bei der Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen
Neben den großen Gesetzesvorhaben treten zum Jahreswechsel weitere wichtige Neuerungen in Kraft, über die Sie ebenfalls unbedingt informieren sollten:
- Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Empfangspflicht von E-Rechnungen
- Meldepflicht elektronischer Kassensysteme
- Vier- statt drei Tage: Neue Fristen bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden