Neue Umsatzgrenzen, neue Rechnungsangaben, EU-weite Öffnung
Nach langen und zähen Verhandlungen hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 am 22.11.2024 endlich zugestimmt. Das ist reichlich spät, denn die meisten Neuerungen für kleine Unternehmer greifen schon ab dem 01.01.2025!
Zwar handelt es sich zumeist um Erleichterungen, dennoch sollten Sie sie Ihren Mandanten schnell vorstellen und in praktische Ratschläge übersetzen. Denn nur so können die Betroffenen die Neuerungen in der Kürze der Zeit in ihr unternehmerisches Handeln integrieren und von ihnen profitieren, statt sich selbst – und auch Sie als ihren Berater – später mit Korrekturen aufhalten zu müssen.
Die Änderungen durch das JStG 2024 greifen schon zum 01.01.2025
Mit unserer nagelneuen „Mandanten-Information: Umsatzsteuerliche Neuerungen für kleine Unternehmer ab 2025“ erklären Sie Ihren Mandanten auf leicht verdaulichen vier Seiten alles, was sie
- generell über die Kleinunternehmerregelung und
- speziell über die aktuelle Reform und deren Praxisfolgen
wissen müssen, um ihre steuerlichen Möglichkeiten ab dem 01.01.2025 voll ausschöpfen zu können.
Aus dem Inhalt der neuen Mandaten-Information
1. Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer
2. Inländische Sachverhalte ab 2025
2.1 Neue Umsatzgrenzen
2.2 Berechnung des Gesamtumsatzes
2.3 Unterjährige Unternehmensgründung
3. EU-Auslandsaktivitäten ab 2025
3.1 EU-weite Öffnung der Kleinunternehmerregelung
3.2 Neues Meldeverfahren
4. Rechnungsstellung ab 2025 und 2028
4.1 Mindestangaben für Kleinunternehmer
4.2 Keine Pflicht zur E-Rechnungsstellung
4.3 Hinweis auf Ist-Versteuerung