Arbeitsagentur ist zur Prüfung aller KUG-Bezieher verpflichtet
Viele Unternehmer, die KUG bezogen haben und aus dem Lockdown zurückgekehrt sind, bekommen es nun mit der Angst zu tun. Denn zwar hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Gewährung gelockert. Aber an der standardmäßigen nachträglichen Überprüfung hat er nichts geändert.
Fehler bei Berechnung und Dokumentation sind vorprogrammiert
Da die Kurzarbeit für mehr als 90 % der Antragsteller völliges Neuland war, sind Fehler bei der Berechnung und der Dokumentation vorprogrammiert. Bezweifeln auch Sie, dass bei den Anträgen und der Abrechnung Ihrer Mandanten alles richtig gelaufen ist? Dann informieren Sie diese am besten schon jetzt, um spätere Konflikte mit dem Abschlussprüfer zu vermeiden!
Frühzeitige Vorbereitung schützt Mandanten vor Stress und Sanktionen
Welche Dokumente sie für eine reibungslose Abschlussprüfung zusammenstellen sollten, wie sie sich vorbereitend selbst überprüfen können und ggf. einen Korrekturantrag stellen können, erfahren Ihre Mandanten in unserer „Mandanten-Information: Keine Angst vor der Abschlussprüfung zur Kurzarbeit!“
Vier knappe Seiten, mit denen Ihre Mandanten auf der sicheren Seite sind
Neben einer für steuerliche Laien gut nachvollziehbaren To-do-Listen-Struktur bietet unsere Mandanten-Information eine praktische Checkliste Selbstprüfung. Sie beantwortet alle drängenden Mandanten-Fragen im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung wie:
- Welche Unterlagen KUG-Bezieher zusammenstellen sollten
- Wie sie sich vorbereitend selbst überprüfen können
- Welche typischen Fehler sie nicht begehen sollten
- Welche Sanktionen möglich sind
- Wie sie einen Korrekturantrag stellen können