Der Onlinehandel hat noch einmal einen ordentlichen Auftrieb bekommen. Viele Ihrer Mandanten haben im vergangenen Jahr ihren Online-Handel coronabedingt stark ausgebaut. Der Vorteil: Sie wurden unabhängig von Lockdown-Regeln und konnten neue Kundengruppen erschließen – sogar jenseits unserer Landesgrenzen.
Doch Achtung: Ab dem 1. Juli 2021 sorgt das Mehrwertsteuer-Digitalpaket hier für erhebliche Änderungen, von denen Ihre Mandanten unbedingt wissen müssen. Helfen Sie Ihren Mandanten, sich frühzeitig auf diese neuen Regeln vorzubereiten und von diesen zu profitieren.
Die Neuerungen im elektronischen Handel gelten schon ab dem 01.07.2021!
Informieren Sie Ihre Mandanten mit der neuen Mandanten-Information über:
- die Ablösung der bisherigen Versandhandelsregelung und seiner jeweiligen nationalen Lieferschwellen durch die neue Fernverkaufsregelung und eine EU-weit einheitliche Lieferschwelle,
- das grundlegend neue Verfahren zur Abführung von ausländischer Mehrwertsteuer zentral beim Bundeszentralamt für Steuern, die sogenannte einzige Anlaufstelle (One-Stop-Shop),
- die Behandlung von elektronischen Marktplätzen als unmittelbare Steuerschuldner und
- die Besonderheiten bei Nutzung von grenzüberschreitenden Fulfillment-Strukturen, etwa dem Amazon-FBA-Programm.
Ihre Mandanten sollten diese Änderungen unbedingt kennen. Verschaffen Sie ihnen mit der neuen Mandanten-Information „Mehrwertsteuer-Digitalpaket – Das müssen Sie ab dem 01.07.2021 beachten“ einen Überblick über die Neuregelungen und informieren Sie Ihre Mandanten, was alles auf sie zukommt.
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