Auf knappen und doch umfassenden vier Seiten erfahren Ihre Mandanten,
- welche Pflichten die neuen Gesetze zur Erdgas-Wärme-Soforthilfe, Kohlendioxidkostenaufteilung, Strompreisbremse und Erdgas-Wärme-Preisbremse für sie als Vermieter bringen und
- wie und bis wann sie diese konkret in die Praxis umsetzen müssen.
Dazu beleuchtet die „Mandanten-Information: So setzen Sie als Vermieter die Neuerungen bei den Gas-, Wärme- und CO2-Kosten richtig um“ die folgenden Punkte:
Dezember-Soforthilfe für 2022
- To-dos für Sie als Vermieter
- Regelfall: Laufende Mietverhältnisse ohne krisenbedingte Erhöhung der Vorauszahlungen
- Sonderfälle: Laufende Mietverhältnisse mit erhöhten Vorauszahlungen und neue Mietverhältnisse
- Informationen, die Sie an Ihre Mieter weitergeben müssen
CO2-Kostenaufteilung ab 2023
- Kostenaufteilung bei Wohngebäuden
- To-dos für Sie als Vermieter
- Kostenaufteilung bei Nichtwohngebäuden
Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse ab 2023
- Höhe des Preisdeckels
- Informationspflichten für Vermieter
- Neuberechnung der Betriebskosten
Härtefallregelungen für andere Heizstoffe
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