Der Gesetzgeber sorgt für Bewegung - und für Eile
Das ging wirklich äußerst schnell mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Schaffung von transparenten und vorhersehbaren Arbeitsbedingungen: Ende Juni 2022 noch im Bundestag und schon zum 01.08. in Kraft. Und Deutschland hat es dabei auch noch geschafft, die EU-Vorgaben an Schärfe und Bürokratie weit zu übertreffen.
Warum Ihre Mandanten jetzt Zeitdruck haben
Die Arbeitgeber unter Ihren Mandanten müssen rasch handeln, sonst kann es nämlich teuer werden – sei es bei der nächsten Betriebsprüfung oder aber durch einen kleinen Hinweis eines unzufriedenen Arbeitnehmers. Pro Verstoß bzw. unvollständigem Arbeitsvertrag droht ein Bußgeld von 2.000 €. Und das gilt für jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße.
Neuverträge, Altverträge, Verträge, die vor dem 01.08.2022 geschlossen wurden, aber erst nach dem 01.08. gelten – die neue Mandanten-Information „Transparente Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, verschärfte Pflichten für Arbeitgeber ab 01.08.2022“ sorgt hier für Klarheit.
Alle wichtigen Antworten kompakt auf vier Seiten
Wie immer ist unsere Mandanten-Information so abgefasst, dass auch der juristische Laie schnell erfasst, was für ihn persönlich relevant ist - und vor allem: Wo er zusätzlichen Beratungsbedarf hat. In leicht verständlicher Form beantworten wir diese Fragen:
- Welche Verträge müssen unter welchen Umständen angepasst werden?
- Welche Fristen gelten in welchem Fall?
- Was sind die neuen Pflichtangaben?
- Wie setzt man das alles in der kurzen Zeit um?
- Welche Strafen gilt es zu vermeiden?