Eine Marke ist ein Merkmal zum Erkennen, Wiedererkennen und Unterscheiden
von Produkten, das im heutigen Wirtschaftsleben zunehmend an Bedeutung
gewinnt und aufgrund des in der Marke verkörperten "Goodwills", also des ihr
vom Verbraucher entgegengebrachten Vertrauens, für den Inhaber von
beträchtlichem Wert sein kann. Die als Dissertation vorgelegte Arbeit
beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Erbengemeinschaft Inhaberin einer
Marke sein kann. Dies kann Relevanz sowohl dann erlangen, wenn sich eine
Marke in dem der Erbengemeinschaft zufallenden Nachlass befinden, wie auch,
wenn eine Erbengemeinschaft selbst als Anmelderin einer Marke auftritt. Ziel
der Arbeit ist es zu zeigen, dass dem Erwerb eines Markenrechts durch eine
Erbengemeinschaft, geht man von deren Teilrechtsfähigkeit aus, keine
unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen.
Inhaltsübersicht V
Inhaltsverzeichnis VI
§ 1 Einleitung 1
§ 2 Überlegungen zum Erbgang von Marken 5
I. Vererblichkeit von Marken 6
II. Erbgang bei einem Erben 9
III. Erbgang bei Erbenmehrheit 10
§ 3: Markenrechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft 11
I. Markenrechtsfähigkeit nach § 7 MarkenG 12
II. Entstehung des Markenschutzes 16
III. Rechtsbehelfe 46
IV. Markenbenutzung, § 26 MarkenG 66
V. Markenverletzungsverfahren 82
VI. Erlöschen des Markenschutzes 89
VII. Übertragung des Schutzrechtes 95
§ 4 Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft 99
I. Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft 101
II. Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts 102
III. Schlussfolgerung für die Erbengemeinschaft 111
IV. Ergebnis 118
§ 5 Ergebnis 119
123
Literaturverzeichnis 123
Lehrbücher, Kommentare & Festschriften 125
Zeitschriftenbeiträge & Festschriftbeiträge 135weiterlesen