Seit dem 01.01.2022 gelten verschärfte Regeln für begünstigte Sachbezüge!
Kaum ein Arbeitgeber kommt heutzutage noch um das Thema „Incentives“ herum. Häufig handelt es sich dabei um (elektronische) Gutscheine oder Geldkarten. Wer alle Voraussetzungen kennt und richtig umsetzt, kann seinen Arbeitnehmern begünstigte Sachbezüge im Wert von 44 € pro Monat gewähren – ab dem 01.01.2022 sogar 50 €.
Passiert jedoch ein Fehler, wird aus dem begünstigten Sachbezug schnell eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Geldleistung und die Vorteile verpuffen! Damit die Incentives Ihrer Mandanten auch 2022 noch attraktive Sachbezüge bleiben, haben wir die wichtigsten Änderungen prägnant und anschaulich zusammengefasst.
us dem Inhalt:
- Was es mit der Sachbezugsfreigrenze von 44 € bzw. 50 € auf sich hat
- Welche Kriterien für die Unterscheidung zwischen Sachbezug und Geldleistung heute ausschlaggebend sind
- Welche Verschärfungen ab 2022 dazukommen und welche beliebten Incentives dann nicht mehr begünstigt sind
- Welche Anpassungen sie vornehmen müssen, um mit ihren Gutscheinen und Geldkarten auf der sicheren Seite zu bleiben
Ergänzt werden diese Informationen um weitere praxisrelevante Hinweise für Arbeitgeber im Umgang mit Gutscheinen und Geldkarten und um anschauliche Beispiele mit typischen Incentives.
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