Diese neuen Regeln gelten für die Beantragung der Hilfsgelder
Auch für 2021 wird es wieder Überbrückungshilfe geben. Mit der Überbrückungshilfe III haben Ihre Mandanten erneut die Möglichkeit, ihre Fixkosten erstattet zu bekommen, sollten sie vom Lockdown betroffen sein. Dafür hat die Bundesregierung im Januar 2021 noch einmal die Antragsvoraussetzungen gelockert und weitere Gelder in Aussicht gestellt.
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