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DEUBNER Mandanten Information zum Jahresende 2022


Mandanten-Information zum Jahresende 2022

 

Auch in diesem Jahr überschlagen sich die Ereignisse, auf die der Gesetzgeber mit Unterstützungsmaßnahmen und Entlastungen reagieren musste. Dazu gehören das 4. Corona-Steuerhilfegesetz, das Inflationsausgleichsgesetz und das Jahressteuergesetz 2022. Durch Letzteres wurden bereits Ankündigungen zum Entlastungspaket auf den Weg gebracht, wie etwa der Abbau der kalten Progression. Hier gilt es aufmerksam die Entwicklungen im Blick zu behalten. Damit Ihre Mandanten nicht unbedarft in die Steuerfalle tappen, empfehlen wir Ihnen die Mandanten-Information zum Jahresende 2022. Informieren Sie Ihre Mandanten bestmöglich und umfassend über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023.

 

So verpassen sie keine Frist und sind optimal auf 2023 vorbereitet!

Verlag: Deubner, 16 Seiten

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DEUBNER Mandanten Information: Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Privat- und im Betriebsvermögen


  • Bei den mit Kryptowährungen gemachten Gewinnen lag Deutschland bereits 2021 auf Platz 3 weltweit!
  • Schätzungen gehen von einem fälligen Steueraufkommen von über 1 Mrd. € pro Jahr aus!
  • Verpassen Sie nicht den Anschluss: Gehen Sie das Thema aktiv an und nutzen Sie das Beratungspotenzial!
  • Bei den mit Kryptowährungen gemachten Gewinnen lag Deutschland bereits 2021 auf Platz 3 weltweit!
  • Schätzungen gehen von einem fälligen Steueraufkommen von über 1 Mrd. € pro Jahr aus!
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Verlag: Deubner

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DEUBNER Mandanten Information: Transparente Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, verschärfte Pflichten für Arbeitgeber ab dem 01.08.2022


  • Verschärfte Hinweispflichten gelten für alle neuen Arbeitsverträge.
  • Auch bei Altverträgen sollten Arbeitgeber alles, was unter das Schlagwort „Transparente Arbeitsbedingungen“ fällt, schleunigst parat haben.
  • Verstöße gelten nicht länger als lässlicher Fehler, sondern sie werden richtig, richtig teuer

Verlag: Deubner

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DEUBNER Mandanten Information: 300-€-Pauschale und Energiepaket 2022 - Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?


  • Unternehmer müssen jedem ihrer Beschäftigten einmalig 300 € auszahlen – und sich das Geld vom Finanzamt zurückholen.
  • Auch Mini-Jobber sowie Selbständige und Gewerbetreibende können die Energiepreispauschale bekommen.
  • Flankiert wird die Energiepreispauschale von Maßnahmen wie einer rückwirkend angehobenen Entfernungspauschale (Dienstwagen!) oder dem 9-€-Ticket, auch für Beschäftigte mit Jobticket – alles Dinge, die die Gehaltsabrechnung nicht gerade vereinfachen!
  • Unternehmer müssen jedem ihrer Beschäftigten einmalig 300 € auszahlen – und sich das Geld vom Finanzamt zurückholen.
  • Auch Mini-Jobber sowie Selbständige und Gewerbetreibende können die Energiepreispauschale bekommen.
  • Flankiert wird die Energiepreispauschale von Maßnahmen wie einer rückwirkend angehobenen Entfernungspauschale (Dienstwagen!) oder dem 9-€-Ticket, auch für Beschäftigte mit Jobticket – alles Dinge, die die Gehaltsabrechnung nicht gerade vereinfachen!
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DEUBNER Mandanten Information: Update Kassennachschau. So prüft das Finanzamt Ihre Kassen heute


  • Nach dem Auslaufen der Corona-Maßnahmen ist wieder vermehrt mit verdeckten Testkäufen durch Kassenprüfer zu rechnen.
  • Mit der neuen Verifikationssoftware können Prüfer in kürzester Zeit schnelle Belegprüfungen per Smartphone durchführen.
  • Dabei kann ein QR-Code auf den Belegen der entscheidende Faktor sein, der eine ausführliche Kassennachschau verhindert.

Verlag: Deubner

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DEUBNER Mandanten Information: So setzen Sie als Vermieter die Neuerungen bei dem Gas-, Wärme- und CO²-Kosten richtig um


Vermieter müssen

  • CO2-Kosten berechnen und aufteilen,
  • ihre Mieter umfangreich über die Neuerungen informieren,
  • monatliche Abschlags- oder Vorauszahlungen anpassen,
  • Kürzungen durch Mieter prüfen oder ggf. nachholen und/oder
  • die jährlichen Betriebskostenabrechnungen überarbeiten,
  • um die von den Energielieferanten erhaltenen Entlastungen an ihre Mieter weiterzugeben.

Unter diesen Umständen wird es kaum noch möglich sein, die Abrechnungen einfach zu gestalten. Die per se streitanfällige Thematik wird noch komplizierter. Helfen Sie den Vermietern unter Ihren Mandanten, unnötige Abrechnungsfehler und Streit mit den Mietern zu vermeiden, und geben Sie ihnen unsere brandneue „Mandanten-Information: So setzen Sie als Vermieter die Neuerungen bei den Gas-, Wärme- und CO2-Kosten richtig um“ an die Hand!

Verlag: Deubner

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DEUBNER Mandanten Information: Wie Sie mit Ihrer eigenen Photovoltaikanlage der Energiekrise trotzen


  • Für private Photovoltaikanlagen gibt es mehrere Regelungen, die den Betrieb steuerlich vereinfachen. Ab 01.01.2023 sollen die Einnahmen sogar einkommensteuerfrei sein.
  • Dank der EEG-Novelle 2023 kommen Solarstromerzeuger in den Genuss höherer Einspeisevergütungen.
  • Topaktuell: Das Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, dass die Anschaffung von Photovoltaikanlagen umsatzsteuerfrei geschieht. Dadurch werden sie preislich so attraktiv wie nie zuvor.

Verlag: Deubner, 4 Seiten

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DEUBNER Mandanten Information: So vermeiden Sie Fehler bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie


  • Bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitslohn bis 31.12.2024
  • Minijobber? Teilzeitbeschäftigte? Geschäftsführer? Wer von der Inflationsausgleichsprämie profitieren kann
  • Lohnsteuernachzahlungen vermeiden: So stellen Sie Mandanten sicher auf

Verlag: Deubner, 4 Seiten

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DEUBNER Mandanten Information: Wie der Steuergesetzgeber Ihre Photovoltaikanlage ab dem Jahr 2023 fördert


  • Mit dem Jahressteuergesetz 2022 steht nun endlich fest: Rückwirkend zum 01.01.2022 sind die Einnahmen aus kleineren Photovoltaikanlagen komplett ertragsteuerfrei geworden.
  • Bei der Anschaffung und Errichtung von Photovoltaikanlagen fällt seit dem 01.01.2023 keine Umsatzsteuer mehr an. Dadurch werden die Anlagen - gerade jetzt in der Energiekrise - preislich so attraktiv wie nie zuvor.
  • Dank der EEG-Novelle kommen Solarstromerzeuger in den Genuss höherer Einspeisevergütungen.
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DEUBNER Mandanten Information: Heizungsgesetz - Das ändert sich für Immobilieneigentümer ab 2024


Die Bundesregierung möchte mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - auch als Heizungsgesetz bekannt - beschleunigen, indem sie Investitionen in neue, nachhaltige Heizsysteme fördert. Die GEG-Novelle soll zudem die Abhängigkeit vom Import fossiler Brennstoffe reduzieren und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen.

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